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EBIKE-TECHNIK.DE
Biken mit Strom
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gesetzliche Vorschriften für ebikes


unter Beobachtung


Pedelecs:

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) unterstützen nur solange wie auch real getreten wird. Wenn die Tretfrequenz gleich null ist, findet auch keine Motorunterstützung statt. Die Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung liegt bei 25 km/h (+10% Toleranz möglich) und maximal 250W Motorleistung. Daher werden die Pedelecs als Fahrräder eingestuft und sind führerschein-, versicherungs- und helmfrei.

S-Pedelecs:

Schnellere Pedelecs unterstützen das treten noch bei Geschwindigkeiten über 25 km/h, diese Unterstützung geht bis maximal 45 km/h. Weiterhin können die Räder mit einem Daumengashebel bis zu 20 km/h eigenständig fahren. Die S-Pedelecs gelten als Kleinkraftrad. Folglich erfordern sie einen Führerschein und eine Versicherung, es besteht Helmpflicht.

E-Bikes:

E-bikes besitzen einen tretunabhängigen Antrieb, der Motor darf maximal 4KW an Leistung aufweisen. E-Bikes können komplett ohne Treten gefahren werden, müssen es aber nicht. E-Bikes gelten als Leichtmofa und erfordern einen Führerschein, eine Versicherung weiterhin besteht Helmpflicht.

E-Roller & E-Motorräder:

Bei E-Rollern und E-Motorrädern handelt es sich um reine Elektrofahrzeuge, die keine Geschwindigkeitsbegrenzung besitzen. Inzwischen gibt es hier verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Systemen. Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wird ein Roller- oder Autoführerschein benötigt, darüber hinaus ein Motorradführerschein.

























































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